Quelle:
WKO
Statistisch erfasst werden alle gastgewerblichen Berechtigungen, die die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken zum Gegenstand haben. Die Beherbergung von Gästen ist nur bei Gasthöfen und Rasthäusern bis zu höchstens 8 Gästebetten eingeschlossen. Die Angaben aus den Bundesländern gehen von unterschiedlichen Grundlagen aus und sind daher nicht voll vergleichbar