Mobility
23° News
September 10, 2026
Entwicklung der Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen im Zeitverlauf – Tagesdurchschnitte aus dem Dashboard Deutschland (Destatis).
Data source
Kraftstoffpreise an öffentlichen Tankstellen (Dashboard Deutschland)
23° News
September 10, 2026
Entwicklung der Spritpreise an Österreichs Tankstellen im Zeitverlauf – Daten aus dem amtlichen Spritpreisrechner der E-Control.
Data source
Spritpreisrechner
23° News
September 10, 2026
Entwicklung der Spritpreise an Österreichs Tankstellen im Zeitverlauf – Daten aus dem amtlichen Spritpreisrechner der E-Control.
Data source
Spritpreisrechner
23° News
August 11, 2026
Anzahl der Zulassungen fabriksneuer PKWs pro Jahr
Data source
23° News
August 11, 2026
Data source
KBA
23°
August 5, 2026
Es gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.
Data source
Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
23°
August 5, 2026
Es gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.
Data source
Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
23°
August 5, 2026
Es gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.
Data source
Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
23°
August 5, 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Data source
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
August 5, 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Data source
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
August 5, 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Data source
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
August 5, 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Data source
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23° News
September 10, 2026
Entwicklung der Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen im Zeitverlauf – Tagesdurchschnitte aus dem Dashboard Deutschland (Destatis).
Data source
Kraftstoffpreise an öffentlichen Tankstellen (Dashboard Deutschland)
23° News
September 10, 2026
Entwicklung der Spritpreise an Österreichs Tankstellen im Zeitverlauf – Daten aus dem amtlichen Spritpreisrechner der E-Control.
Data source
Spritpreisrechner
23° News
September 10, 2026
Entwicklung der Spritpreise an Österreichs Tankstellen im Zeitverlauf – Daten aus dem amtlichen Spritpreisrechner der E-Control.
Data source
Spritpreisrechner
23° News
August 11, 2026
Anzahl der Zulassungen fabriksneuer PKWs pro Jahr
Data source
23° News
August 11, 2026
Data source
KBA
23°
August 5, 2026
Es gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.
Data source
Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
23°
August 5, 2026
Es gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.
Data source
Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
23°
August 5, 2026
Es gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.
Data source
Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
23°
August 5, 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Data source
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
August 5, 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Data source
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
August 5, 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Data source
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
23°
August 5, 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Data source
INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
Explore the favorite Mobility tags
Deutschland: Kraftstoffpreise an öffentlichen Tankstellen
Entwicklung der Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen im Zeitverlauf – Tagesdurchschnitte aus dem Dashboard Deutschland (Destatis).
23° News
11 hours ago
Österreich: Aktuelle Spritpreise (Sieben-Tage-Durchschnitt)
Entwicklung der Spritpreise an Österreichs Tankstellen im Zeitverlauf – Daten aus dem amtlichen Spritpreisrechner der E-Control.
23° News
7 hours ago
Österreich: Aktuelle Spritpreise
Entwicklung der Spritpreise an Österreichs Tankstellen im Zeitverlauf – Daten aus dem amtlichen Spritpreisrechner der E-Control.
23° News
7 hours ago
PKW-Neuzulassungen in Österreich
Anzahl der Zulassungen fabriksneuer PKWs pro Jahr
23° News
4 weeks ago
Discover what's possible with the Creator
VRM Reporter
September 9, 2026
Die Statistik zeigt die Arbeitslosenquoten und absoluten Arbeitslosen Zahlen nach Kreisen und kreisfreien Städten. Die Statistik wird monatlich aktualisiert.
Data source
Bundesagentur für Arbeit
VRM Reporter
September 10, 2026
Aktuelle Abfluss-Messwerte und Niedrigwasser-Status aller Pegel-Messstellen aus dem NIWIS-System (niwis-online.de)
Data source
23° News
September 9, 2026
Entwicklung der PISA-Ergebnisse (OECD) von 2000 bis 2025: mittlere Punktzahl der 15-Jährigen in Deutschland und im OECD-Durchschnitt, in den drei Kompetenzbereichen Mathematik, Lesekompetenz und Naturwissenschaften. Über das Dropdown lässt sich der Kompetenzbereich wählen; je Kompetenz werden Deutschland und der OECD-Durchschnitt als Linie über die Erhebungszyklen dargestellt. Der OECD-Durchschnitt ist im jeweiligen Basisjahr einer Kompetenz per Konstruktion auf 500 gesetzt (Lesekompetenz 2000, Mathematik 2003, Naturwissenschaften 2006). Der internationale Trend gilt für Mathematik ab 2003 und für Naturwissenschaften ab 2006 als vergleichbar. Quelle: OECD, PISA-Ergebnisse 2000 bis 2025 (Band I 2025, veröffentlicht am 08.09.2026).
Data source
PISA-Daten (Ergebnisse der Erhebungszyklen 2000 bis 2025)
Swen Thissen
September 9, 2026
Aktuelle Füllstände der Erdgasspeicher in Deutschland je Standort (Kapazität, Füllmenge und Füllstand in Prozent), gruppiert je Postleitzahl. Geplante Wasserstoffspeicher ohne Füllstand sind als eigene Kategorie enthalten. Datenquelle der Füllstände: GIE AGSI+, aufbereitet von der Initiative Energien Speichern (INES).
Data source
Initiative Energien Speichern e.V. (INES); Füllstände: GIE AGSI+ (Gas Infrastructure Europe)
23° News
September 9, 2026
Mittlere Punktzahl je Land in vier Kompetenzbereichen der PISA-Studie 2025. Über das Dropdown lässt sich zwischen Naturwissenschaften, Lesekompetenz, Mathematik und dem 2025 erstmals erhobenen computergestützten Problemlösen umschalten. Ein Klick auf ein Land zeigt die Punktzahl 2025 und die kurzfristige Veränderung gegenüber PISA 2022 (computergestütztes Problemlösen hat keinen Vergleichswert). Teilstichproben einzelner Regionen oder Städte sind nicht enthalten. Quelle: OECD (2026), PISA 2025 Ergebnisse (Band I), Tabelle I.1.
Data source
PISA 2025 Ergebnisse (Band I – Auszugsweise Übersetzung), Tabelle I.1
23° News
September 8, 2026
Aktuelle Füllstände der Erdgasspeicher in Deutschland je Standort (Kapazität, Füllmenge und Füllstand in Prozent), gruppiert je Postleitzahl. Geplante Wasserstoffspeicher ohne Füllstand sind als eigene Kategorie enthalten. Datenquelle der Füllstände: GIE AGSI+, aufbereitet von der Initiative Energien Speichern (INES).
Data source
Initiative Energien Speichern e.V. (INES); Füllstände: GIE AGSI+ (Gas Infrastructure Europe)