Justiz
23°
5 de agosto de 2026
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Anwendungen für gewerbliche Muster und Modelle sind Anmeldungen zur Registrierung eines gewerblichen Musters oder Modells bei nationalen oder regionalen Ämtern für gewerbliches Eigentum (IP) sowie die von den zuständigen Ämtern erhaltenen Benennungen über das Haager System. Als Nichtansässigkeits-Anmeldung gilt eine Anmeldung, die beim IP-Amt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird oder in dessen/deren Auftrag erfolgt, in der der in der Anmeldung als Erstgenannter genannte Anmelder nicht ansässig ist. Die Anzahl der Designs wird verwendet, um Anmeldedaten für gewerbliche Muster und Modelle zwischen den Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für eine Anmeldung haben.
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Anwendungen für gewerbliche Muster und Modelle sind Anmeldungen zur Registrierung eines gewerblichen Musters oder Modells bei nationalen oder regionalen Ämtern für gewerbliches Eigentum (IP) sowie die von den zuständigen Ämtern erhaltenen Benennungen über das Haager System. Als Nichtansässigkeits-Anmeldung gilt eine Anmeldung, die beim IP-Amt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird oder in dessen/deren Auftrag erfolgt, in der der in der Anmeldung als Erstgenannter genannte Anmelder nicht ansässig ist. Die Anzahl der Designs wird verwendet, um Anmeldedaten für gewerbliche Muster und Modelle zwischen den Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für eine Anmeldung haben.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Beteiligung am Markt organisiert sind: beim Einstieg, im Betrieb (oder bei der Expansion) sowie beim Abschluss (oder bei einer Reorganisation) eines Geschäfts. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten—also solcher, die im geschäftlichen Kontext zwischen Unternehmen entstehen—über drei unterschiedliche Dimensionen bzw. Säulen. Die erste Säule bewertet die Angemessenheit der Gesetzgebung in Bezug auf sowohl gerichtliche Verfahren als auch alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR). Sie umfasst de-jure-Merkmale, die für die effiziente Bearbeitung von Fällen erforderlich sind, eine erleichterte Beilegung grenzüberschreitender Forderungen, die Schaffung alternativer Foren zur Beilegung von Streitigkeiten sowie die Sicherstellung des Vertrauens in die einschlägigen Institutionen.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Anwendungen für gewerbliche Muster und Modelle sind Anmeldungen zur Registrierung eines gewerblichen Musters oder Modells bei nationalen oder regionalen Ämtern für gewerbliches Eigentum (IP) sowie die von den zuständigen Ämtern erhaltenen Benennungen über das Haager System. Als Nichtansässigkeits-Anmeldung gilt eine Anmeldung, die beim IP-Amt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird oder in dessen/deren Auftrag erfolgt, in der der in der Anmeldung als Erstgenannter genannte Anmelder nicht ansässig ist. Die Anzahl der Designs wird verwendet, um Anmeldedaten für gewerbliche Muster und Modelle zwischen den Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für eine Anmeldung haben.
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Anwendungen für gewerbliche Muster und Modelle sind Anmeldungen zur Registrierung eines gewerblichen Musters oder Modells bei nationalen oder regionalen Ämtern für gewerbliches Eigentum (IP) sowie die von den zuständigen Ämtern erhaltenen Benennungen über das Haager System. Als Nichtansässigkeits-Anmeldung gilt eine Anmeldung, die beim IP-Amt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird oder in dessen/deren Auftrag erfolgt, in der der in der Anmeldung als Erstgenannter genannte Anmelder nicht ansässig ist. Die Anzahl der Designs wird verwendet, um Anmeldedaten für gewerbliche Muster und Modelle zwischen den Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für eine Anmeldung haben.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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5 de agosto de 2026
B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Beteiligung am Markt organisiert sind: beim Einstieg, im Betrieb (oder bei der Expansion) sowie beim Abschluss (oder bei einer Reorganisation) eines Geschäfts. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten—also solcher, die im geschäftlichen Kontext zwischen Unternehmen entstehen—über drei unterschiedliche Dimensionen bzw. Säulen. Die erste Säule bewertet die Angemessenheit der Gesetzgebung in Bezug auf sowohl gerichtliche Verfahren als auch alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR). Sie umfasst de-jure-Merkmale, die für die effiziente Bearbeitung von Fällen erforderlich sind, eine erleichterte Beilegung grenzüberschreitender Forderungen, die Schaffung alternativer Foren zur Beilegung von Streitigkeiten sowie die Sicherstellung des Vertrauens in die einschlägigen Institutionen.
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VRM Reporter
9 de septiembre de 2026
Die Statistik zeigt die Arbeitslosenquoten und absoluten Arbeitslosen Zahlen nach Kreisen und kreisfreien Städten. Die Statistik wird monatlich aktualisiert.
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Bundesagentur für Arbeit
VRM Reporter
10 de septiembre de 2026
Aktuelle Abfluss-Messwerte und Niedrigwasser-Status aller Pegel-Messstellen aus dem NIWIS-System (niwis-online.de)
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23° News
9 de septiembre de 2026
Entwicklung der PISA-Ergebnisse (OECD) von 2000 bis 2025: mittlere Punktzahl der 15-Jährigen in Deutschland und im OECD-Durchschnitt, in den drei Kompetenzbereichen Mathematik, Lesekompetenz und Naturwissenschaften. Über das Dropdown lässt sich der Kompetenzbereich wählen; je Kompetenz werden Deutschland und der OECD-Durchschnitt als Linie über die Erhebungszyklen dargestellt. Der OECD-Durchschnitt ist im jeweiligen Basisjahr einer Kompetenz per Konstruktion auf 500 gesetzt (Lesekompetenz 2000, Mathematik 2003, Naturwissenschaften 2006). Der internationale Trend gilt für Mathematik ab 2003 und für Naturwissenschaften ab 2006 als vergleichbar. Quelle: OECD, PISA-Ergebnisse 2000 bis 2025 (Band I 2025, veröffentlicht am 08.09.2026).
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PISA-Daten (Ergebnisse der Erhebungszyklen 2000 bis 2025)
Swen Thissen
9 de septiembre de 2026
Aktuelle Füllstände der Erdgasspeicher in Deutschland je Standort (Kapazität, Füllmenge und Füllstand in Prozent), gruppiert je Postleitzahl. Geplante Wasserstoffspeicher ohne Füllstand sind als eigene Kategorie enthalten. Datenquelle der Füllstände: GIE AGSI+, aufbereitet von der Initiative Energien Speichern (INES).
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Initiative Energien Speichern e.V. (INES); Füllstände: GIE AGSI+ (Gas Infrastructure Europe)
23° News
9 de septiembre de 2026
Mittlere Punktzahl je Land in vier Kompetenzbereichen der PISA-Studie 2025. Über das Dropdown lässt sich zwischen Naturwissenschaften, Lesekompetenz, Mathematik und dem 2025 erstmals erhobenen computergestützten Problemlösen umschalten. Ein Klick auf ein Land zeigt die Punktzahl 2025 und die kurzfristige Veränderung gegenüber PISA 2022 (computergestütztes Problemlösen hat keinen Vergleichswert). Teilstichproben einzelner Regionen oder Städte sind nicht enthalten. Quelle: OECD (2026), PISA 2025 Ergebnisse (Band I), Tabelle I.1.
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PISA 2025 Ergebnisse (Band I – Auszugsweise Übersetzung), Tabelle I.1
23° News
8 de septiembre de 2026
Aktuelle Füllstände der Erdgasspeicher in Deutschland je Standort (Kapazität, Füllmenge und Füllstand in Prozent), gruppiert je Postleitzahl. Geplante Wasserstoffspeicher ohne Füllstand sind als eigene Kategorie enthalten. Datenquelle der Füllstände: GIE AGSI+, aufbereitet von der Initiative Energien Speichern (INES).
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Initiative Energien Speichern e.V. (INES); Füllstände: GIE AGSI+ (Gas Infrastructure Europe)