Der Bundestag ist die erste Kammer des deutschen Parlaments. Der 21. Bundestag ist seit dem 25. März konstituiert. Er setzt sich aus 630 Abgeordneten zusammen und ist unter anderem für die Gesetzgebung verantwortlich. Julia Klöckner (CDU/CSU) ist die aktuelle Bundestagspräsidentin.
Aktuelle Sitzverteilung im Bundestag
Der Bundestag setzt sich aktuell aus Abgeordneten von sieben Parteien zusammen: Die Union aus CDU und CSU bildet die größte Fraktion. AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke sind ebenfalls als Fraktionen im Bundestag vertreten. Abgesehen von den Fraktionen gibt es je einen Abgeordneten des SSW (fraktionslos) und zwei parteilosen Abgeordneten. Die Union aus CDU und CSU bildet gemeinsam mit der SPD die aktuelle deutsche Bundesregierung.
Die Zusammensetzung des Bundestags entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Zweitstimmen. Eine Partei muss im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung beteiligt zu werden und in den Bundestag einzuziehen. Von dieser Sperrklausel sind nationale Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben, ausgenommen.
Bei der Bundestagswahl 2025 erreichte die CDU rund 27 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen. Die AfD erreichte mit rund 21 Prozent der Stimmen erstmals den zweiten Platz. Die SPD wählten rund 16 Prozent, die Grünen rund 12 Prozent und die Linke rund 9 Prozent. Die FDP und das BSW scheiterten an der Fünf-Prozent-Hürde und schafften den Einzug in den Bundestag nicht.
Wer sitzt im Bundestag?
Die aktuellen Bundestagsabgeordneten waren zu Beginn der Wahlperiode im Jahr 2025 rund 47 Jahre alt. Es handelt sich um den jüngsten Bundestag seit 1972.
Der Frauenanteil im Bundestag lag zu Beginn der aktuellen Wahlperiode bei rund einem Drittel. Damit sind Frauen im Bundestag deutlich unterrepräsentiert: Rund 51 Prozent der Gesamtbevölkerung sind weiblich.
In früheren Wahlperioden war der Frauenanteil bereits höher. Der aktuelle Rückgang ist unter anderem auf das Erstarken der Union und der AfD zurückzuführen. Beide Parteien weisen mit 23,1 bzw. 11,8 Prozent einen vergleichsweise niedrigen Frauenanteil in ihren Bundestagsfraktionen auf. Deutlich höher ist er bei den Grünen und der Linken, wo Frauen 61,2 bzw. 56,2 Prozent der Abgeordneten ausmachen. Obwohl die CDU im Jahr 2022 eine Quote für ihre Listenplätze beschloss, sind anteilig weniger Frauen in den Bundestag eingezogen als in den Wahlperioden davor. Das liegt daran, dass die Partei den Großteil ihrer Mandate über direkte gewonnene Wahlkreise gewinnt.
Auch Menschen mit Migrationshintergrund sind im Bundestag unterrepräsentiert. Laut dem Mediendienst Migration haben rund 30 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands einen Migrationshintergrund. Im Bundestag beträgt ihr Anteil rund 12 Prozent.
Unter den Grünen-Abgeordneten ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund mit 20 Prozent am höchsten. Am niedrigsten fällt er bei der AfD und der Union aus, wo er 5,9 bzw. 6,3 Prozent beträgt.
Bundestagsabgeordnete erhalten 2026 monatlich 12.000 Euro brutto und 5.500 Euro netto
Die Bundestagsabgeordneten erhalten seit 1. Juli 2025 eine monatliche Entschädigung von 11.833,47 Euro. Diese Entschädigung wird jährlich auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex angepasst. Ab Juli 2026 beträgt die monatliche Entschädigung 12.330,48 Euro.
Zusätzlich steht den Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale zu, die 2026 monatlich 5.467,27 Euro beträgt. Mit dieser Pauschale müssen die Bundestagsabgeordneten alle Ausgaben, die für die Ausübung ihres Mandates anfallen, bestreiten. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis sowie die Betreuung des Wahlkreises. Auch die Kosten für eine mögliche Zweitwohnung in Berlin müssen aus der Aufwandspauschale bezahlt werden.
Bundestagswahl 2029: Union führt in Sonntagsfrage
Kommt es zu keiner vorzeitigen Auflösung des Bundestags, findet die nächste Bundestagswahl frühestens am 28. Januar und spätestens am 25. März 2029 statt. In Umfragen von Infratest dimap liegt die AfD aktuell vor der Union auf dem ersten Platz.
FAQs
Ein Bundestagsabgeordneter verdient 11.833 Euro (ab 1. Juli 2026 12.330 Euro) brutto und 5.467 Euro Aufwandspauschale netto. Die Aufwandspauschale ist für alle Ausgaben, die zur Ausübung des Mandates anfallen, bestimmt. Dazu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis und die Wahlkreisbetreuung. Hat ein Bundestagsabgeordneter oder eine Bundestagsabgeordnete hat eine Zweitwohnung in Berlin, müssen die Kosten dafür ebenfalls mit der Aufwandspauschale beglichen werden.
Nach der Bundestagswahl 2025 betrug der Anteil der AfD im Bundestag 24,1 Prozent. Die AfD stellte 152 der 630 Abgeordneten im Bundestag. Mittlerweile sind zwei der ursprünglichen AfD-Abgeordneten fraktionslos.
Bis zur Wahlrechtsreform im Jahr 2023 wurden zusätzlich zu jenen Sitzen, die durch die Zweitstimmen vergeben wurden, noch etwaige Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben. Durch die Wahlrechtsreform wurde die Zahl der Abgeordneten auf 630 begrenzt. Die Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen seitdem. Zuvor hatte der Bundestag eine Größe von 733 Abgeordneten erreicht.
Der Bundestag setzt sich aktuell aus 208 Abgeordneten der Parteien CDU/CSU, 150 Abgeordneten der AfD, 120 Abgeordneten der SPD, 85 Abgeordneten der Grünen, 64 Abgeordneten der Linken, zwei parteilosen Abgeordneten und einem Abgeordneten des SSW zusammen.
Beim SSW handelt es sich um den Südschleswigschen Wählerverband. Als Partei der dänischen Minderheit ist er, ebenso wie andere Parteien nationaler Minderheiten, von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Bei der Bundestagswahl 2025 erhielt der SSW 0,15 Prozent der Zweitstimmen.
Der Bundestag ist das aktuelle, gewählte Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Das Reichstagsgebäude in Berlin, in dem der Bundestag tagt, wird umgangssprachlich als Reichstag bezeichnet. Historisch war der Reichstag das Parlament des Deutschen Kaiserreichs (1871-1918) und der Weimarer Republik (1919-1933).
Abgeordnete einer Partei können sich nur dann zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Parlamentarier ausmachen. Erreichte eine Partei diese Grenze nicht, bleiben die Abgeordneten fraktionslos. Abgeordnete können auch fraktionslos werden, wenn sie aus ihrer Fraktion ausgeschlossen werden oder austreten.
Wird der Bundestag davor nicht aufgelöst, findet alle vier Jahre eine Bundestagswahl statt. Die nächste Bundestagswahl findet spätestens am 25. März 2029 statt.
Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/bundestag-245362
Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/S/sitzverteilung-441992
Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/F/fuenfprozenthuerde-857038
Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/services/faq/arbeit-244948
Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/services/faq/abgeordnete-244894
Mediendienst Integration: https://mediendienst-integration.de/news/73-abgeordnete-mit-migrationshintergrund/
Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/startseite/frauen-im-bundestag-100.html
