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- Umsatz im Bauhauptgewerbe – ZwickauAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – ZweibrückenAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – ZollernalbkreisAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – Würzburg (Stadt)Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WürzburgAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WuppertalAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – Wunsiedel i.FichtelgebirgeAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WormsAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WolfsburgAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WolfenbüttelAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WittmundAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WittenbergAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WilhelmshavenAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WiesbadenAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines
- Umsatz im Bauhauptgewerbe – WetteraukreisAls baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer gemeldeten steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet und zwar einschließlich Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Hierzu zählen auch (nicht steuerbare) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Zum Umsatz rechnen ebenfalls Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen und Leistungen ab 5.000 Euro. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen. Es handelt sich hier um den Umsatz des jeweiligen Vorjahres. Das Bauhauptgewerbe beinhaltet vorbereitende Baustellenarbeiten sowie den Hoch- und Tiefbau. Stichtag 30.06.23°il y a 2 semaines