E-Mobilität
23° News
16 settembre 2026
Greenpeace-Bewertung von 30 europäischen Hauptstädten nach Verfügbarkeit und Umfang der Tickets, Vollpreis der Langzeittickets und Sozialrabatten für vier Gruppen (0-100 Punkte). Quelle: Greenpeace, 'Public Transport & Climate Tickets in Europe' (2. Auflage, September 2026).
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Public Transport & Climate Tickets in Europe (2. Auflage, September 2026)
23°
5 agosto 2026
Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
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Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
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5 agosto 2026
Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
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5 agosto 2026
Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
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Wegweiser Kommune (Bertelsmann Stiftung)
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5 agosto 2026
Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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5 agosto 2026
Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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5 agosto 2026
Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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5 agosto 2026
Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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5 agosto 2026
Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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5 agosto 2026
Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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5 agosto 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
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Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
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Greenpeace-Bewertung von 30 europäischen Hauptstädten nach Verfügbarkeit und Umfang der Tickets, Vollpreis der Langzeittickets und Sozialrabatten für vier Gruppen (0-100 Punkte). Quelle: Greenpeace, 'Public Transport & Climate Tickets in Europe' (2. Auflage, September 2026).
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Public Transport & Climate Tickets in Europe (2. Auflage, September 2026)
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Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
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Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
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Der Anteil zugelassener Personenkraftwagen mit Elektroantrieb an allen zugelassenen Personenkraftwagen liegt bei x %. Die Daten sind nur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verfügbar.
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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Der Anteil von reinen Elektrofahrzeugen (also ohne Plug-In-Hybriden) an allen Personenkraftwagen. Personenkraftwagen die zum Zeitpunkt der Zählung am 01.01. eines jeden Jahres mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert sind. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und beschussgeschützte Fahrzeuge zählen seit 2005 ebenfalls zu den Personenkraftwagen.
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INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
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5 agosto 2026
Der Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
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Klimaticket-Ranking Europa 2026: Hauptstädte
Greenpeace-Bewertung von 30 europäischen Hauptstädten nach Verfügbarkeit und Umfang der Tickets, Vollpreis der Langzeittickets und Sozialrabatten für vier Gruppen (0-100 Punkte). Quelle: Greenpeace, 'Public Transport & Climate Tickets in Europe' (2. Auflage, September 2026).
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mese scorso
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NN.de
26 ottobre 2026
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abgeordnetenwatch
26 ottobre 2026
Die Karte zeigt für alle 299 Bundestagswahlkreise die höchste Auszeichnung der dort gewählten Abgeordneten. Dunkelgrün steht für die höchste Auszeichnung: Mindestens ein:e Abgeordnete:r beantwortete 90 bis 100 Prozent der Fragen. Bei mehreren Abgeordneten pro Wahlkreis zählt jeweils die höchste erreichte Auszeichnung. Zur Methodik: Für das antwortranking wertet abgeordnetenwatch einmal jährlich das Antwortverhalten der Bundestagsabgeordneten aus. In die Auswertung fließen alle Fragen von Bürger:innen ein, die zwischen der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025 und dem 29. Juni 2026 um 23:59 Uhr an die Abgeordneten gestellt wurden. Für die Beantwortung dieser Fragen hatten die Abgeordneten bis zum 13. Juli 2026 um 12:00 Uhr Zeit. So stellen wir sicher, dass alle Bundestagsabgeordneten ausreichend Gelegenheit hatten, auf eingegangene Fragen zu reagieren. Zusätzlich wurden die Abgeordneten am 4. Mai, 3. Juni, 16. Juni und 29. Juni per E-Mail über das Ranking und die Fristen informiert. Sogenannte Standardantworten werden nicht als gültige Antwort gewertet. Dabei handelt es sich um Antworten, die nicht auf den Inhalt der gestellten Frage eingehen, sondern beispielsweise lediglich auf andere Kommunikationswege verweisen. Eine Ausnahme gilt für Fragen, die sich nicht auf die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete:r beziehen, sondern etwa auf ein Regierungsamt oder die Funktion als Minister:in. In diesen Fällen kann auf zuständige Antwortkanäle verwiesen werden. Auszeichnungen: Antwortquote zw. 100% - 90% = Auszeichnung „hervorragend“ Antwortquote zw. 89% - 80% = Auszeichnung „vorbildlich“ Antwortquote zw. 79% - 50% = Auszeichnung „engagiert“ Antwortquote zw. 49% - 0% = keine Auszeichnung keine Fragen = keine Auswertung
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IFO Institut
26 ottobre 2026
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IFO Institut
26 ottobre 2026
*Verarbeitendes Gewerbe, Dienstleistungssektor, Handel und Baugewerbe
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23° News
26 ottobre 2026
Monatliche (Register-)Arbeitslosenquote in Österreich nach Bundesland, in Prozent. Quelle: AMS / dnet.at (BALI – Arbeitsmarktdaten online).
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23° News
26 ottobre 2026
Monatliche (Register-)Arbeitslosenquote in Österreich nach Bundesland, in Prozent. Quelle: AMS / dnet.at (BALI – Arbeitsmarktdaten online).
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