Aktueller Pegelstand: Messwert an der Pegellatte (nicht die tatsächliche Wassertiefe)
Erster Hochwasser-Grenzwert: von der WSV als „Marke I“ definiert; bei Überschreitung wird die Schifffahrt eingeschränkt
Zweiter Hochwasser-Grenzwert: von der WSV als „Höchster Schifffahrtswasserstand (HSW)“ definiert; bei Überschreitung ist keine Schifffahrt mehr möglich
Niedrigwasser-Grenzwert: von der WSV als „Gleichwertiger Wasserstand (GlW)“ definiert; bei Unterschreitung ist eine Wassertiefe von 1,90 Metern für die Schifffahrt nicht mehr gewährleistet