GDV - Die Deutschen Versicherer
- Versicherungsvorschriften nach BundesländernBerlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: In diesen sieben Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter bestimmter Hunderassen, etwa von Kampfhunden, eine solche Versicherung vorweisen. In Bayern ist dies nicht verbindlich für alle gefährlichen Hunde, sondern eine Kann-Vorschrift, die bei der Genehmigung zum Tragen kommt. Überhaupt keine Versicherungspflicht für Hundehalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern.5 months ago