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- Alleinerziehende in der GrundsicherungDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Alleinerziehende in der GrundsicherungDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Alleinerziehende in der GrundsicherungDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Ältere Leistungsberechtigte im Bürgergeld-BezugDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Ältere Leistungsberechtigte im Bürgergeld-BezugDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Ältere Leistungsberechtigte im Bürgergeld-BezugDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Ältere Leistungsberechtigte im Bezug von Arbeitslosengeld IIDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Ältere Leistungsberechtigte im Bezug von Arbeitslosengeld IIDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Ältere Leistungsberechtigte im Bezug von Arbeitslosengeld IIDie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, sicherstellen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Es wird umgangssprachlich oft als "Hartz IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II wird an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt, Sozialgeld an nicht erwerbsfähige (Kinder unter 15 Jahren und Personen, die nicht arbeiten können). Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Arbeitslosengeld II) sind in der Lage mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Empfänger von Sozialgeld) in einer Bedarfsgemeinschaft sind unter 15-Jährige oder Personen mit gesundheitlichen evtl. auch rechtlichen Einschränkungen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Bedingungen arbeiten können. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Statistik umgestellt und der Personenkreis erweitert. Daher sind die Indikatoren bis 2015 und ab 2016 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.23°2 weeks ago
- Männliche Empfänger von Grundsicherung im AlterBei dieser Sozialleistung handelt es sich um eine nach dem 4. Kapitel SGB XII bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen soll. In den Bereich der Grundsicherung fallen zum einen Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und zum anderen Personen, die im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Stichtag 31.12.23°2 weeks ago
- Männliche Empfänger von Grundsicherung im AlterBei dieser Sozialleistung handelt es sich um eine nach dem 4. Kapitel SGB XII bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen soll. In den Bereich der Grundsicherung fallen zum einen Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und zum anderen Personen, die im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Stichtag 31.12.23°2 weeks ago
- Männliche Empfänger von Grundsicherung im AlterBei dieser Sozialleistung handelt es sich um eine nach dem 4. Kapitel SGB XII bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen soll. In den Bereich der Grundsicherung fallen zum einen Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und zum anderen Personen, die im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Stichtag 31.12.23°2 weeks ago
- Männer mit Grundsicherung im AlterBei dieser Sozialleistung handelt es sich um eine nach dem 4. Kapitel SGB XII bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen soll. In den Bereich der Grundsicherung fallen zum einen Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und zum anderen Personen, die im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Stichtag 31.12.23°2 weeks ago
- Männer mit Grundsicherung im AlterBei dieser Sozialleistung handelt es sich um eine nach dem 4. Kapitel SGB XII bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen soll. In den Bereich der Grundsicherung fallen zum einen Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und zum anderen Personen, die im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Stichtag 31.12.23°2 weeks ago
- Männer mit Grundsicherung im AlterBei dieser Sozialleistung handelt es sich um eine nach dem 4. Kapitel SGB XII bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen soll. In den Bereich der Grundsicherung fallen zum einen Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und zum anderen Personen, die im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Stichtag 31.12.23°2 weeks ago