Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: In diesen fünf Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter bestimmter Hunderassen, etwa von Kampfhunden, eine solche Versicherung vorweisen. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht gar keine Versicherungspflicht für Hundehalter. Grundlage der Karte sind die landesrechtlichen Versicherungspflichten für Hundehalter.