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August 5, 2026
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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The World Bank
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Anwendungen für gewerbliche Muster und Modelle sind Anmeldungen zur Registrierung eines gewerblichen Musters oder Modells bei nationalen oder regionalen Ämtern für gewerbliches Eigentum (IP) sowie die von den zuständigen Ämtern erhaltenen Benennungen über das Haager System. Als Nichtansässigkeits-Anmeldung gilt eine Anmeldung, die beim IP-Amt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird oder in dessen/deren Auftrag erfolgt, in der der in der Anmeldung als Erstgenannter genannte Anmelder nicht ansässig ist. Die Anzahl der Designs wird verwendet, um Anmeldedaten für gewerbliche Muster und Modelle zwischen den Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für eine Anmeldung haben.
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Anwendungen für gewerbliche Muster und Modelle sind Anmeldungen zur Registrierung eines gewerblichen Musters oder Modells bei nationalen oder regionalen Ämtern für gewerbliches Eigentum (IP) sowie die von den zuständigen Ämtern erhaltenen Benennungen über das Haager System. Als Nichtansässigkeits-Anmeldung gilt eine Anmeldung, die beim IP-Amt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird oder in dessen/deren Auftrag erfolgt, in der der in der Anmeldung als Erstgenannter genannte Anmelder nicht ansässig ist. Die Anzahl der Designs wird verwendet, um Anmeldedaten für gewerbliche Muster und Modelle zwischen den Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für eine Anmeldung haben.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Beteiligung am Markt organisiert sind: beim Einstieg, im Betrieb (oder bei der Expansion) sowie beim Abschluss (oder bei einer Reorganisation) eines Geschäfts. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten—also solcher, die im geschäftlichen Kontext zwischen Unternehmen entstehen—über drei unterschiedliche Dimensionen bzw. Säulen. Die erste Säule bewertet die Angemessenheit der Gesetzgebung in Bezug auf sowohl gerichtliche Verfahren als auch alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR). Sie umfasst de-jure-Merkmale, die für die effiziente Bearbeitung von Fällen erforderlich sind, eine erleichterte Beilegung grenzüberschreitender Forderungen, die Schaffung alternativer Foren zur Beilegung von Streitigkeiten sowie die Sicherstellung des Vertrauens in die einschlägigen Institutionen.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Eine ansässige Anmeldung bezieht sich auf eine Anmeldung, die beim Patent- und Markenamt des Staates bzw. des Hoheitsgebiets eingereicht wird oder für dieses gehandelt wird, in dem der im Antrag zuerst genannte Anmelder ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Anmeldedaten für Markenanmeldungen über verschiedene Ämter hinweg vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs verwenden.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken werden durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Ein Antrag durch Nichtansässige bezieht sich auf einen Antrag, der beim Patent- und Markenamt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird, oder auf eine Einreichung im Auftrag eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit, in der der in der Anmeldung zuerst genannte Antragsteller nicht ansässig ist. Die Anzahl der Klassen wird verwendet, um Antragsdaten für Markeneinreichungen zwischen Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer einzigen Klasse/einem einzigen Design für die Einreichung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für die Einreichung haben.
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Anwendungen für gewerbliche Muster und Modelle sind Anmeldungen zur Registrierung eines gewerblichen Musters oder Modells bei nationalen oder regionalen Ämtern für gewerbliches Eigentum (IP) sowie die von den zuständigen Ämtern erhaltenen Benennungen über das Haager System. Als Nichtansässigkeits-Anmeldung gilt eine Anmeldung, die beim IP-Amt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird oder in dessen/deren Auftrag erfolgt, in der der in der Anmeldung als Erstgenannter genannte Anmelder nicht ansässig ist. Die Anzahl der Designs wird verwendet, um Anmeldedaten für gewerbliche Muster und Modelle zwischen den Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für eine Anmeldung haben.
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Anwendungen für gewerbliche Muster und Modelle sind Anmeldungen zur Registrierung eines gewerblichen Musters oder Modells bei nationalen oder regionalen Ämtern für gewerbliches Eigentum (IP) sowie die von den zuständigen Ämtern erhaltenen Benennungen über das Haager System. Als Nichtansässigkeits-Anmeldung gilt eine Anmeldung, die beim IP-Amt eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit eingereicht wird oder in dessen/deren Auftrag erfolgt, in der der in der Anmeldung als Erstgenannter genannte Anmelder nicht ansässig ist. Die Anzahl der Designs wird verwendet, um Anmeldedaten für gewerbliche Muster und Modelle zwischen den Ämtern vergleichbar darzustellen, da einige Ämter ein System mit einer Klasse/einem Design für eine Anmeldung verwenden, während andere ein System mit mehreren Klassen/mehreren Designs für eine Anmeldung haben.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Marktteilnahme organisiert sind und den Prozess beim Eröffnen, Betreiben (oder Erweitern) sowie beim Schließen (oder Umstrukturieren) eines Geschäfts abbilden. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten – also solcher, die im Geschäftskontext zwischen Unternehmen entstehen – über drei verschiedene Dimensionen bzw. „Säulen“ hinweg. Die zweite Säule konzentriert sich auf die gerichtliche Organisationsstruktur, die Digitalisierung und Transparenz der Gerichte sowie ADR-bezogene Dienstleistungen und bildet damit die faktische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ab.
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B-READY konzentriert sich auf zehn Themen, die entlang des Lebenszyklus des Unternehmens und seiner Beteiligung am Markt organisiert sind: beim Einstieg, im Betrieb (oder bei der Expansion) sowie beim Abschluss (oder bei einer Reorganisation) eines Geschäfts. Das Thema „Streitbeilegung“ misst Effizienz und Qualität der Beilegung kommerzieller Streitigkeiten—also solcher, die im geschäftlichen Kontext zwischen Unternehmen entstehen—über drei unterschiedliche Dimensionen bzw. Säulen. Die erste Säule bewertet die Angemessenheit der Gesetzgebung in Bezug auf sowohl gerichtliche Verfahren als auch alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR). Sie umfasst de-jure-Merkmale, die für die effiziente Bearbeitung von Fällen erforderlich sind, eine erleichterte Beilegung grenzüberschreitender Forderungen, die Schaffung alternativer Foren zur Beilegung von Streitigkeiten sowie die Sicherstellung des Vertrauens in die einschlägigen Institutionen.
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endgültiges Ergebnis der Nationalratswahl 2019
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Monatliche Gasförderung in Deutschland in GWh. Quelle: SMARD.de (Bundesnetzagentur).
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Monatliche physische Gasflüsse an deutschen Grenzübergangspunkten nach Land in GWh. Quelle: SMARD.de (Bundesnetzagentur).
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Monatliche realisierte Stromerzeugung in Deutschland nach Energieträger ab Januar 2022 in MWh. Quelle: SMARD.de (Bundesnetzagentur).
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